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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Svenja Kaden führt Coaching und Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im folgenden auch Klient genannt) als angenommen. Weitere Vereinbarungen sind für Svenja Kaden nur verbindlich, wenn diese von ihr schriftlich bestätigt werden.

 

Die von Svenja Kaden abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Svenja Kaden nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinen Fall ersetzen.

 

Svenja Kaden ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrags heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von ihr aufgrund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom/von dem/der Klient/in selbst bereitzustellen.

 

Svenja Kaden erbringt ihre Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihr von der Auftraggeberin/ vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese werden von hier auf Plausibilität geprüft.

Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/ beim Auftraggeber.

 

2. Angebote, Honorare, Zahlungsbedingungen

 

Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Für Coaching- bzw. Beratungsleistungen werden die in der Coaching- bzw. Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Nebenkosten wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw. werden dem Klienten bzw. dem Auftraggeber gesondert in angemessenem Rahmen berechnet. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Auftraggeber/ die Auftraggeberin als Schuldner des Coaching- bzw. Beratungshonorars.

 

Alle Rechnungen sind spätestens 14 Kalendertage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/ des Auftraggebers von Svenja Kaden anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

Svenja Kaden erhält für das Coaching bzw. die Beratungsleistung das vereinbarte Stunden-/Tageshonorar zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt je Einheit. Es sind Vorauszahlungen, monatliche Abrechnung und Pauschalbeträge möglich, die jeweils individuell vereinbart werden. Näheres hierzu wird im Coaching- bzw. Beratungsvertrag geregelt. Hier können im Einzelfall auch Sondervereinbarungen getroffen werden.

 

3. Terminvereinbarung und Absage eines Termins

 

Coachings finden i.d.R. in den Räumlichkeiten des Coachs, in Ausnahmefällen beim Klienten vor Ort statt. Ausnahmen können nach Absprache und beiderseitigem Einverständnis individuell abgestimmt werden.

 

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Diese gilt auch für das kostenlose Vorgespräch. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen.

 

Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Coachingsitzung ist bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar für die vereinbarte Zeit zu 50% in Rechnung gestellt. Bei Terminabsage bzw. Terminverschiebung am Tag des Coachings sowie bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig. Dies gilt auch für das kostenlose Erstgespräch. Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptiert der Klient diese Regelung.

 

4. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

 

Der Coach ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coachingtermine zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse des Coachs, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird der Coach den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.

 

5. Urheberrecht

 

Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Alle dem Klienten ausgehändigten oder ihm zugänglich gemachten Unterlagen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen oder Teile daraus zu vervielfältigen und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung - auch auszugsweise – ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

 

6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers / der Auftraggeberin

 

Das Coaching/ Die Teamentwicklung erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereiteten Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen.

Svenja Kaden möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Coaching/ Teamentwicklung ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Svenja Kaden steht dem/den Klienten als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom/von den Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten. Der Klient ist für die Erfüllung und Umsetzung der erarbeiteten Lösungen und vereinbarten Aufgaben selbst verantwortlich. 

 

7. Haftung

 

Svenja Kaden verpflichtet sich, alle vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen. Eine Gewährleistung für Erfolg bei der Erbringung der Dienstleistung im Coaching/in der Teamentwicklung gibt es nicht. Svenja Kaden haftet nur für die Verletzung von Leib, Körper und Gesundheit. Darüber hinaus haftet Svenja Kaden nur für sonstige Schäden, sofern diese vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Dies gilt nicht, wenn die sonstigen Schäden auf die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) zurückzuführen sind. Kardinalpflicht von Svenja Kaden ist insbesondere die Erbringung der Dienst- und Beratungsleistungen.

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Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Klienten werden ausgeschlossen. Folgen, die daraus entstehen, dass der Klient unvollständige oder unwahre Angaben macht, hat er selbst zu tragen. Ebenso hat der Klient die Folgen zu tragen, die aus der Nichterfüllung vereinbarter „Coaching-Hausaufgaben“ sowie der fehlenden Umsetzung der erarbeiteten Lösungen entstehen. Der Klient bestätigt mit der Terminvereinbarung selbstverantwortlich zu handeln.​

 

Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgen auf Gefahr des Klienten.

 

Veranstalter von Teamcoachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Svenja Kaden.

 

8. Abgrenzung zur Psychotherapie

 

Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

 

Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coachs klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt. Coaching ist in lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Coaching dient dem „gesunden“ Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist. Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergehen soll.

 

9. Schweigepflicht, Datenschutz

 

Svenja Kaden ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Schweigepflicht entbindet. 

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Svenja Kaden ist verpflichtet, ihr anvertraute personenbezogene Daten nur im Rahmen ihrer Tätigkeit im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Die Daten sind nach Beendigung dieses Vertrages unverzüglich zu löschen, es sei denn, die Vertragsparteien haben schriftlich anderes vereinbart. 

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